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40.6111 VSG CH-UR

Artikel 2 Verordnung zum Stromversorgungsgesetz (VSG) - Zuteilung der Netzgebiete: Zuständigkeit

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Artikel 2 VSG · Zuteilung der Netzgebiete: Zuständigkeit

1. Der Regierungsrat bezeichnet die Netzgebiete der Netzbetreibenden, die im Kanton Uri tätig sind.

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