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40.5111 BUG CH-UR

Artikel 9 Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes (BUG) - Voraussetzungen beim Gesuchsteller

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Artikel 9 BUG · Voraussetzungen beim Gesuchsteller

1. Der Gesuchsteller hat nachzuweisen, dass

a) er die geplante Anlage einwandfrei erstellt und betreibt

b) die Finanzierung der Anlage und deren Betrieb sichergestellt ist

c) er eine genügende Haftpflichtversicherung abschliesst

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