40.5111
BUG
CH-UR
Artikel 9 Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes (BUG) - Voraussetzungen beim Gesuchsteller
Konzession
Artikel 9 BUG · Voraussetzungen beim Gesuchsteller
1. Der Gesuchsteller hat nachzuweisen, dass
a) er die geplante Anlage einwandfrei erstellt und betreibt
b) die Finanzierung der Anlage und deren Betrieb sichergestellt ist
c) er eine genügende Haftpflichtversicherung abschliesst