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40.5111 BUG CH-UR

Artikel 20 Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes (BUG) - Ausnahmen

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Artikel 20 BUG · Ausnahmen

1. Aus wichtigen Gründen kann die Konzessionsbehörde von den Bestimmungen dieses Abschnittes abweichen.

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