40.5111
BUG
CH-UR
Artikel 20 Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes (BUG) - Ausnahmen
Leistungen des Konzessionärs
Artikel 20 BUG · Ausnahmen
1. Aus wichtigen Gründen kann die Konzessionsbehörde von den Bestimmungen dieses Abschnittes abweichen.