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40.5111 BUG CH-UR

Artikel 16 Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes (BUG) - Kosten des Konzessionsverfahrens

Leistungen des Konzessionärs
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Artikel 16 BUG · Kosten des Konzessionsverfahrens

1. Der Konzessionär hat die Kosten für die Prüfung und die Beurteilung des Konzessionsgesuchs zu übernehmen.

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