40.5111
BUG
CH-UR
Artikel 16 Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes (BUG) - Kosten des Konzessionsverfahrens
Leistungen des Konzessionärs
Artikel 16 BUG · Kosten des Konzessionsverfahrens
1. Der Konzessionär hat die Kosten für die Prüfung und die Beurteilung des Konzessionsgesuchs zu übernehmen.