40.5111
BUG
CH-UR
Artikel 10 Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes (BUG) - Auflagen und Bedingungen
Konzession
Artikel 10 BUG · Auflagen und Bedingungen
1. Die Konzession kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden, namentlich auch darüber, was mit der Anlage nach Ablauf der Konzession zu geschehen hat.