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40.5111 BUG CH-UR

Artikel 10 Gesetz über das Bergregal und die Nutzung des Untergrundes (BUG) - Auflagen und Bedingungen

Konzession
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Artikel 10 BUG · Auflagen und Bedingungen

1. Die Konzession kann mit Auflagen und Bedingungen verbunden werden, namentlich auch darüber, was mit der Anlage nach Ablauf der Konzession zu geschehen hat.

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