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Artikel 7 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden - Fischbesatz

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Artikel 7 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden · Fischbesatz

1. Der Fischbesatz wird zwischen den zuständigen Amtsstellen der Kantone Uri und Glarus abgesprochen.

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