40.3235
CH-UR
Artikel 6 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden - Tagesfangbeschränkung
Artikel 6 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden · Tagesfangbeschränkung
1. Im Tag dürfen insgesamt nicht mehr als sechs Fische gefangen werden.
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Fischereiberechtigung
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