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Artikel 6 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden - Tagesfangbeschränkung

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Artikel 6 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden · Tagesfangbeschränkung

1. Im Tag dürfen insgesamt nicht mehr als sechs Fische gefangen werden.

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