40.3235
CH-UR
Artikel 5 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden - Fangmindestmass für Forellen
Artikel 5 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden · Fangmindestmass für Forellen
1. Das Fangmindestmass für Forellen beträgt 25 cm, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.
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Fischereiberechtigung
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