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Artikel 11 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden - Aufhebung bisherigen Rechts

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Artikel 11 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Vertrag zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerkes auf dem Urnerboden vom 2. August 1977 wird aufgehoben.

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