Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
40.3235 CH-UR

Artikel 1 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden - Fischereiberechtigung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Artikel 1 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden · Fischereiberechtigung

1. Zur Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden sind die Inhaberinnen und Inhaber eines Urner oder Glarner Fischerpatentes berechtigt.

Fischereiberechtigung Artikel 2 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →