40.3235
CH-UR
Artikel 1 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden - Fischereiberechtigung
Artikel 1 Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Uri und Glarus über die Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden · Fischereiberechtigung
1. Zur Ausübung der Fischerei im Staubecken des Fätschbachwerks auf dem Urnerboden sind die Inhaberinnen und Inhaber eines Urner oder Glarner Fischerpatentes berechtigt.