40.3231
CH-UR
Artikel 5 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Freiangelfischerei
Fischereiberechtigung
Artikel 5 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Freiangelfischerei
1. Unter Vorbehalt privater Fischereirechte darf jedermann den Fischfang vom Ufer aus gemäss den kantonalen Bestimmungen ausüben.