40.3231
CH-UR
Artikel 22 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Vollzug
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 22 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Vollzug
1. Die Fischereikommission erlässt die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.