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Artikel 17 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Kostenverteilung

Finanzierung
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Artikel 17 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Kostenverteilung

1. Die Kosten werden von den beteiligten Kantonen im folgenden Verhältnis getragen

a) für den Kanton Luzern: 35 Prozent

b) für den Kanton Nidwalden: 30 Prozent

c) für den Kanton Uri: 15 Prozent

d) für den Kanton Schwyz: 15 Prozent

e) für den Kanton Obwalden: 5 Prozent

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