40.3231
CH-UR
Artikel 16 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Geschäftsstelle
Finanzierung
Artikel 16 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Geschäftsstelle
1. Die Entschädigung für die Geschäftsstelle wird von der Fischereikommission mit dem Kanton Luzern vereinbart.