40.3231
CH-UR
Artikel 15 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Entschädigung durch die Kantone
Finanzierung
Artikel 15 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Entschädigung durch die Kantone
1. Die Entschädigung der Mitglieder der Fischereikommission und der Fischereiaufseher ist Sache der betreffenden Kantone.