40.3231
CH-UR
Artikel 11 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Gewinnung des Brutmaterials
Hebung des Fischbestandes
Artikel 11 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Gewinnung des Brutmaterials
1. Die Fischereikommission kann den Kantonen zur Gewinnung von Brutmaterial für die künstliche Fischzucht die Abgabe einer besondern Laichfischfangbewilligung gestatten.