40.3231
CH-UR
Artikel 1 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee - Organe
Organisation
Artikel 1 Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee · Organe
1. Die Fischerei im Vierwaldstättersee wird unter eine gemeinsame Bewirtschaftung und Aufsicht gestellt. Als Organe walten
1. Die Fischereikommission
2. Die Geschäftsstelle
3. Die Fischereiaufsicht