40.3215
CH-UR
Artikel 17 Fischereireglement - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
Artikel 17 Fischereireglement · Inkrafttreten
1. Dieses Reglement tritt zusammen mit der Änderung der Verordnung über die Fischerei vom 2. September 2009 in Kraft.
2. Es bedarf zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bundes soweit das bundesrechtlich vorgesehen ist.