40.3215
CH-UR
Artikel 13 Fischereireglement - Einschränkungen
Weitere Bestimmungen
Artikel 13 Fischereireglement · Einschränkungen
1. Das Eintagespatent erlaubt das Fischen nur im Urnersee, ohne die Schleppfischerei, im Seelisbergersee sowie im Göscheneralpstausee.
2. Der Bezug von mindestens drei Eintagespatenten mit ununterbrochener Gültigkeitsdauer erlaubt die Fischerei in allen für die Fischerei freigegebenen Gewässern, ab dem ersten Tag, einschliesslich die Schleppfischerei im Urnersee.