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Artikel 12 Fischereireglement - Patentarten

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Artikel 12 Fischereireglement · Patentarten

1. In der Kategorie Angelfischerei werden folgende Patentarten erteilt

a) Jahrespatente für Erwachsene und für Jugendliche (Jugendpatent 1 und 2)

b) Wochenpatente für Erwachsene und für Jugendliche (Jugendpatent 1 und 2)

c) Eintagespatente für Erwachsene und für Jugendliche (Jugendpatent 1 und 2)

1a

Die Patente werden auf einer Karte, zum Ausdruck auf Papier oder elektronisch auf der Patent-App Uri erteilt. Beim elektronischen Patent wird kein Depot für die Fischfangstatistik verlangt.

1b

Das Fischerpatent kann erst erneuert werden, wenn die Fischfangstatistik eingereicht worden ist.

2. In der Kategorie Berufsfischerei werden folgende Patentarten erteilt

a) Berufsfischerpatente für den Urnersee als Jahrespatent

b) Zusatzpatente für Gehilfinnen und Gehilfen als Jahrespatent

c) Schonzeitbewilligungen als zeitlich eingeschränktes Jahrespatent

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