40.3215
CH-UR
Artikel 11a Fischereireglement - Fischfangstatistik: elektronisch
Weitere Bestimmungen
Artikel 11a Fischereireglement · Fischfangstatistik: elektronisch
1. Bei der elektronischen Patent-App Uri ist die Patentinhaberin oder der Patentinhaber verpflichtet, die Fischfangstatistik auf einem funktionstüchtigen Smartphone zu führen. Dazu sind bei Beginn des Fischens am Gewässer ein Fangereignis am entsprechenden Fanggewässer zu starten und jeder gefangene Fisch mit Angabe zur Grösse sofort in die Patent-App Uri einzutragen. Nach Abschluss des Fischens am Gewässer ist das Fangereignis zu beenden.
2. Die Abgabe der Fischfangstatistik erfolgt automatisch.