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Artikel 52 Verordnung über die Fischerei - Aufhebung alten Rechtes

Schlussbestimmungen
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Artikel 52 Verordnung über die Fischerei · Aufhebung alten Rechtes

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 22. Oktober 1964 mit ihren Abänderungen und Ergänzungen ausser Kraft.

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