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Artikel 24 Verordnung über die Fischerei - Umfang der Berechtigung

Das Fischerpatent - Das Berufsfischerpatent
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Artikel 24 Verordnung über die Fischerei · Umfang der Berechtigung

1. Das Berufsfischerpatent erlaubt das Fischen im Urnersee. In den Bestimmungen der interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (RB 40.3231) wird das Nähere geregelt.

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