40.3211
CH-UR
Artikel 24 Verordnung über die Fischerei - Umfang der Berechtigung
Das Fischerpatent - Das Berufsfischerpatent
Artikel 24 Verordnung über die Fischerei · Umfang der Berechtigung
1. Das Berufsfischerpatent erlaubt das Fischen im Urnersee. In den Bestimmungen der interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (RB 40.3231) wird das Nähere geregelt.