40.3211
CH-UR
Artikel 18 Verordnung über die Fischerei
Das Fischerpatent - Das Angelfischerpatent
Artikel 18 Verordnung über die Fischerei
1. Die Angelfischerpatente für Erwachsene erlauben das Fischen in allen für die Fischerei freigegebenen Gewässern. Der Regierungsrat kann Einschränkungen vorsehen.