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Artikel 18 Verordnung über die Fischerei

Das Fischerpatent - Das Angelfischerpatent
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Artikel 18 Verordnung über die Fischerei

1. Die Angelfischerpatente für Erwachsene erlauben das Fischen in allen für die Fischerei freigegebenen Gewässern. Der Regierungsrat kann Einschränkungen vorsehen.

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