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40.3156 CH-UR

Artikel 13 Reglement über die Hege (Hegereglement) - Inkraftsetzung

Schlussbestimmungen
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Artikel 13 Hegereglement · Inkraftsetzung

1. Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1998 in Kraft. Bis zum Vorliegen des ersten genehmigten Jahresprogrammes werden Beiträge an Hegemassnahmen des Jägervereins Uri nach bisheriger Praxis ausgerichtet.

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