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Artikel 5 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen - Waffenkontrollstelle

Waffenkontrolle
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Artikel 5 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen · Waffenkontrollstelle

1. Die Sicherheitsdirektion bezeichnet die Waffenkontrollstellen und legt die Gebühren fest.

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