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Artikel 12 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 12 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1998 in Kraft.

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