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Artikel 11 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Artikel 11 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement vom 11. März 1963 über die Kontrolle der Jagdwaffen wird aufgehoben.

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