40.3154
CH-UR
Artikel 11 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Artikel 11 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Reglement vom 11. März 1963 über die Kontrolle der Jagdwaffen wird aufgehoben.