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Artikel 10 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen - Strafbarkeit

Schlussbestimmungen
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Artikel 10 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen · Strafbarkeit

1. Die Strafbarkeit von Widerhandlungen gegen dieses Reglement richtet sich nach Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe e der Jagdverordnung.

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