Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
40.3154 CH-UR

Artikel 1 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen

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Artikel 1 Reglement über die Kontrolle und das Einschiessen von Jagdwaffen

1. Dieses Reglement regelt die Kontrolle und das Einschiessen von Waffen, welche zur Jagd im Kanton Uri verwendet werden.

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