40.3152
CH-UR
Artikel 5 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung - Anmeldung und Gebühren
Jagdlehrgang
Artikel 5 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung · Anmeldung und Gebühren
1. Die Anmeldung zum Jagdlehrgang ist schriftlich bei der Standeskanzlei Uri einzureichen. Gleichzeitig ist eine schriftliche Bestätigung zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe von der Jagdberechtigung gemäss Artikel 3 Jagdverordnung vorliegen. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
2. Mit der Anmeldung ist eine Gebühr von 900 Franken für den Jagdlehrgang zu entrichten.