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Artikel 5 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung - Anmeldung und Gebühren

Jagdlehrgang
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Artikel 5 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung · Anmeldung und Gebühren

1. Die Anmeldung zum Jagdlehrgang ist schriftlich bei der Standeskanzlei Uri einzureichen. Gleichzeitig ist eine schriftliche Bestätigung zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe von der Jagdberechtigung gemäss Artikel 3 Jagdverordnung vorliegen. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

2. Mit der Anmeldung ist eine Gebühr von 900 Franken für den Jagdlehrgang zu entrichten.

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