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Artikel 27 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 27 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1996 in Kraft.

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