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Artikel 24 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung - Jagdfähigkeitsausweis

Jagdfähigkeitsausweis
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Artikel 24 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung · Jagdfähigkeitsausweis

1. Wer die Jägerprüfung bestanden hat, erhält bei der Standeskanzlei Uri gegen eine Ausfertigungsgebühr den Jagdfähigkeitsausweis. Der Jagdfähigkeitsausweis ist mit einer Passfoto zu versehen.

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