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Artikel 23 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung - Prüfungsentscheid

Jagdfähigkeitsausweis
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Artikel 23 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung · Prüfungsentscheid

1. Der Prüfungsentscheid mit Rechtsmittelbelehrung wird der Jagdanwärterin oder dem Jagdanwärter aufgrund der Bewertung der Jägerprüfungskommission von der Jagdverwaltung (Abteilung Jagd) schriftlich bekanntgegeben.

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