40.3152
CH-UR
Artikel 21 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung - Aufgaben der Jägerprüfungskommission
Organisation
Artikel 21 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung · Aufgaben der Jägerprüfungskommission
1. Die Prüfungskommission hat insbesondere folgende Aufgaben
a) den Jagdlehrgang zu organisieren und das Jahresprogramm festzulegen
b) den Prüfungsexperten die Prüfungsfächer zuzuteilen
c) die Prüfungstage, die Prüfungsorte und -lokalitäten zu bestimmen
d) * die Kandidatinnen oder Kandidaten zur Prüfung aufzubieten
e) den Prüfungsplan festzulegen
f) * den Prüfungsstoff für die Eintrittsprüfung, das Prüfungsschiessen, die schriftliche Prüfung und die jagdliche Parcoursprüfung festzulegen
g) das Anschauungsmaterial zu beschaffen
h) die Prüfung abzunehmen
i) die Prüfungsergebnisse zu bewerten