Artikel 14 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung - Prüfungsschiessen
Artikel 14 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung · Prüfungsschiessen
1. Beim Prüfungsschiessen ist folgendes Programm zu erfüllen
a) Büchse
1. Scheibe: Stehender Gäms- oder Rehbock, Zehner-Einteilung
2. Distanz: max. 150 m
3. Waffe: Gesetzlich zugelassene Jagdwaffe; Kaliber: Minimum 7 mm
4. Stellung: Frei wählbar (Auflage gemäss Anordnung Jägerprüfungskommission)
5. Probe: 5 Schüsse
6. Stich: 6 Schüsse, einzeln gezeigt
7. Zeit: max. 60 Sek. pro Schuss
8. Minimale Anforderung: 54 Punkte
9. Nicht abgegebene Schüsse gelten als Nuller
b) Flinte
1. Scheibe: Laufender Hase
2. Distanz: max. 35 m
3. Waffe: Gesetzlich zugelassene Jagdwaffe
4. Munition: Schrot 3.5 mm
5. Stellung: Stehend
6. Probe: 6 Schüsse
7. Stich: 10 Schüsse, einzeln gezeigt, Doppelieren nicht erlaubt
8. Minimale Anforderung: 8 Treffer; beim Dreiklappenhasen entsprechen vordere und/oder mittlere Klappe einem Treffer
9. Nicht abgegebene Schüsse gelten als Nuller
2. Beim Prüfungsschiessen gelten folgende Schiessvorschriften
a) Die Waffe ist vom Prüfungsexperten auf ihre Zulassung zu prüfen. Resultate, die mit unerlaubten Waffen erzielt werden, sind ungültig und können nicht wiederholt werden
b) Die Schützin oder der Schütze darf mit dem 1. Schuss des Stiches erst beginnen, wenn der Warner die Scheibe freigegeben hat
c) Angefangene Passen, ausgenommen im Übungskehr, dürfen nicht unterbrochen werden
d) Jeder durch die Schützin oder den Schützen ausgelöste Schuss ist gültig
e) Schüsse auf falsche Scheiben werden als Nuller gewertet
f) Der laufende Hase ist einzeln abzurufen und muss abwechslungsweise von rechts und links beschossen werden. Abgerufene Hasen, die nicht beschossen werden, gelten als Nuller
g) Hilfsmittel wie Schiessjacken, Polsterungen Hinterschaft, Schiessriemen, Schiessbrillen, Schiessmützen, Schiessbänder oder spezielle Schiesshandschuhe sind nicht gestattet
h) Die Waffenhandhabung und Sicherheit werden während dem Schiessen bewertet, was bei fahrlässigem Verhalten zum Prüfungsausschluss führen kann
3. Beide Schiessprogramme können gleichentags höchstens einmal wiederholt werden.
4. Die Munition geht zu Lasten des Schützen.