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Artikel 12 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung - Aufgebot und Prüfungsgebühr

Jägerprüfung
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Artikel 12 Reglement über den Jagdlehrgang und die Jägerprüfung · Aufgebot und Prüfungsgebühr

1. Zur Eintrittsprüfung bezüglich Sicherheit in der Waffenhandhabung und im Jagdbetrieb wird aufgeboten, wer die entsprechenden Pflichtleistungen «Sicherheit Waffenhandhabung» absolviert und dem Amt für Finanzen eine Prüfungsgebühr von 100 Franken einbezahlt hat.

2. Zum Prüfungsschiessen wird aufgeboten, wer die pflichtgemässen Übungsschiessen absolviert und dem Amt für Finanzen eine Prüfungsgebühr von 100 Franken einbezahlt hat.

3. Zur jagdlichen Parcoursprüfung und zur schriftlichen Prüfung wird aufgeboten, wer alle Pflichtleistungen des Jagdlehrgangs erfüllt, das Leistungsheft dem Amt für Forst und Jagd eingereicht und dem Amt für Finanzen eine Prüfungsgebühr von 100 Franken einbezahlt hat.

4. Die Prüfungsgebühr ist auch für die Wiederholung eines Prüfungsteils zu entrichten.

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