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Artikel 5 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Nicht-Irrtumsabschuss

Jagdpatent und Gebühren
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Artikel 5 Jagdbetriebsvorschriften · Nicht-Irrtumsabschuss

1. Nicht als Irrtumsabschuss im Sinne von Artikel 15a der Jagdverordnung gilt der Abschuss eines Tieres, das ausserhalb der für dieses Tier geöffneten Jagdzeit erlegt wird.

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