40.3121
CH-UR
Artikel 5 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Nicht-Irrtumsabschuss
Jagdpatent und Gebühren
Artikel 5 Jagdbetriebsvorschriften · Nicht-Irrtumsabschuss
1. Nicht als Irrtumsabschuss im Sinne von Artikel 15a der Jagdverordnung gilt der Abschuss eines Tieres, das ausserhalb der für dieses Tier geöffneten Jagdzeit erlegt wird.