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Artikel 48 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Artikel 48 Jagdbetriebsvorschriften · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement tritt am 1. August 2001 in Kraft. Es bedarf der Genehmigung des Bundes[1].

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