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Artikel 33 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Einreichung der Abschusskarte

Abschusskontrolle
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Artikel 33 Jagdbetriebsvorschriften · Einreichung der Abschusskarte

1. Die Abschusskarten sind der Standeskanzlei spätestens bis zum Termin, der auf der Abschusskarte festgesetzt ist, einzusenden oder abzugeben.

2. Wer die Abschusskarte fristgerecht einreicht, erhält das Depot für die Abschusskarte zurück. Andernfalls verfällt dieses dem Kanton.

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