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Artikel 3 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Abschussgebühren und Rückerstattung bei irrtümlich erlegtem Wild

Jagdpatent und Gebühren
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Artikel 3 Jagdbetriebsvorschriften · Abschussgebühren und Rückerstattung bei irrtümlich erlegtem Wild

1. Es werden folgende Abschussgebühren erhoben

a) für einen Hirschstier pro kg des Gesamtgewichtes: 2 Franken

2. Wer geschütztes Wild im Sinne von Artikel 15a der Jagdverordnung irrtümlich erlegt, hat folgende Beträge zu bezahlen

a) * für eine Hirschkuh pro kg des Gesamtgewichtes: 6 Franken

b) * für ein Hirschkalb pro kg des Gesamtgewichtes: 6 Franken

c) für die übrigen Tiere pro kg des Gesamtgewichtes: 10 Franken

d) mindestens aber: 100 Franken

3. Als Gesamtgewicht gilt das aufgebrochene und vollständig ausgeweidete Tier in der Decke mit Haupt.

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