40.3121
CH-UR
Artikel 3 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Abschussgebühren und Rückerstattung bei irrtümlich erlegtem Wild
Jagdpatent und Gebühren
Artikel 3 Jagdbetriebsvorschriften · Abschussgebühren und Rückerstattung bei irrtümlich erlegtem Wild
1. Es werden folgende Abschussgebühren erhoben
a) für einen Hirschstier pro kg des Gesamtgewichtes: 2 Franken
2. Wer geschütztes Wild im Sinne von Artikel 15a der Jagdverordnung irrtümlich erlegt, hat folgende Beträge zu bezahlen
a) * für eine Hirschkuh pro kg des Gesamtgewichtes: 6 Franken
b) * für ein Hirschkalb pro kg des Gesamtgewichtes: 6 Franken
c) für die übrigen Tiere pro kg des Gesamtgewichtes: 10 Franken
d) mindestens aber: 100 Franken
3. Als Gesamtgewicht gilt das aufgebrochene und vollständig ausgeweidete Tier in der Decke mit Haupt.