40.3121
CH-UR
Artikel 28 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Verpflichtung zur Wildnachsuche
Ausübung der Jagd
Artikel 28 Jagdbetriebsvorschriften · Verpflichtung zur Wildnachsuche
1. Für die Nachsuche von angeschweisstem Wild muss der Jäger oder die Jägerin einen geprüften Schweisshund anfordern.