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Artikel 28 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Verpflichtung zur Wildnachsuche

Ausübung der Jagd
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Artikel 28 Jagdbetriebsvorschriften · Verpflichtung zur Wildnachsuche

1. Für die Nachsuche von angeschweisstem Wild muss der Jäger oder die Jägerin einen geprüften Schweisshund anfordern.

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