40.3121
CH-UR
Artikel 2 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Verwaltungsgebühren
Jagdpatent und Gebühren
Artikel 2 Jagdbetriebsvorschriften · Verwaltungsgebühren
1. Bei der Ausstellung des Jagdpatentes werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben
a) für die Ausfertigung des Jagdpatentes: 20 Franken
b) für Drucksachen: 20 Franken
c) für den Hundeausweis: 10 Franken
d) * für das Depot der Abschusskarte: 10 Franken
e) * für den Ersatz der Abschusskarte: 50 Franken