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Artikel 2 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Verwaltungsgebühren

Jagdpatent und Gebühren
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Artikel 2 Jagdbetriebsvorschriften · Verwaltungsgebühren

1. Bei der Ausstellung des Jagdpatentes werden folgende Verwaltungsgebühren erhoben

a) für die Ausfertigung des Jagdpatentes: 20 Franken

b) für Drucksachen: 20 Franken

c) für den Hundeausweis: 10 Franken

d) * für das Depot der Abschusskarte: 10 Franken

e) * für den Ersatz der Abschusskarte: 50 Franken

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