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Artikel 17 Reglement über die Ausübung der Jagd (Jagdbetriebsvorschriften) - Schiessverbot

Ausübung der Jagd
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Artikel 17 Jagdbetriebsvorschriften · Schiessverbot

1. Verboten sind

a) Schüsse auf Tiere, die nicht genau ansprechbar sind, und

b) Treibschüsse

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