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Artikel 2 Kantonales Waldreglement - Begriff Energieholzlager

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Artikel 2 Kantonales Waldreglement · Begriff Energieholzlager

1. Unter Energieholzlager ist die konzentrierte und in der Regel zeitlich begrenzte Zwischenlagerung von Energieholz (Sterholz / Energieholzschnitzel) mit oder ohne feste und dauerhafte Einrichtung für die Lagerung zu verstehen.

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