40.2115
CH-UR
Artikel 2 Kantonales Waldreglement - Begriff Energieholzlager
Artikel 2 Kantonales Waldreglement · Begriff Energieholzlager
1. Unter Energieholzlager ist die konzentrierte und in der Regel zeitlich begrenzte Zwischenlagerung von Energieholz (Sterholz / Energieholzschnitzel) mit oder ohne feste und dauerhafte Einrichtung für die Lagerung zu verstehen.