40.2111
KWV
CH-UR
Artikel 51 Kantonale Waldverordnung (KWV) - Strafbestimmungen
Schlussbestimmungen
Artikel 51 KWV · Strafbestimmungen
1. Strafen wegen der Verletzung waldgesetzlicher Vorschriften richten sich nach der Bundesgesetzgebung über den Wald.
2. Zudem wird mit Busse bestraft, wer Vorschriften dieser Verordnung oder darauf gestützte Verfügungen oder Bewilligungen missachtet.
3. Die Strafverfolgung richtet sich nach der Strafprozessordnung (RB 3.9222).