Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
40.2111 KWV CH-UR

Artikel 31a Kantonale Waldverordnung (KWV) - Wildeinfluss

Pflege und Nutzung des Waldes - Verhütung und Behebung von Waldschäden
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Artikel 31a KWV · Wildeinfluss

1. Das zuständige Amt untersucht periodisch den Einfluss des Wilds auf die Waldverjüngung. Die Jägerschaft wird zur Mitwirkung eingeladen.

2. Treten trotz Regulierung der Wildbestände übermässige Wildschäden auf, erarbeitet der Kanton ein Konzept und ordnet Massnahmen an, namentlich jagdliche Massnahmen, forstliche Massnahmen sowie Massnahmen zur Beruhigung der Lebensräume.

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