40.2111
KWV
CH-UR
Artikel 20 Kantonale Waldverordnung (KWV) - Waldentwicklungsplan: Inhalt
Pflege und Nutzung des Waldes - Bewirtschaftung des Waldes
Artikel 20 KWV · Waldentwicklungsplan: Inhalt
1. Der Waldentwicklungsplan gibt Auskunft über die Funktionen, den Zustand, die Standortsverhältnisse und die nachhaltige Entwicklung des Waldes, legt die langfristigen Ziele der Waldentwicklung fest und nennt die Massnahmen, mit denen diese Ziele erreicht werden sollen. Er ist mit der Raumplanung zu koordinieren.
2. Der Waldentwicklungsplan bildet die Grundlage für die Waldpflegepläne, die Waldreservate und die Wildregulierung.