40.1405
CH-UR
Artikel 4 Reglement über die Bemessung der Kantonshilfe bei Elementarschäden - Selbstbehalt
Artikel 4 Reglement über die Bemessung der Kantonshilfe bei Elementarschäden · Selbstbehalt
1. Der Selbstbehalt beträgt in der Regel mindestens 200 Franken, wobei bei der Berechnung der zu erwartende Beitrag von fondssuisse mitberücksichtigt wird.
2. Beiträge unter 100 Franken werden nicht ausbezahlt.