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Artikel 3 Reglement über die Bemessung der Kantonshilfe bei Elementarschäden - Abstufung der Beitragsansätze

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Artikel 3 Reglement über die Bemessung der Kantonshilfe bei Elementarschäden · Abstufung der Beitragsansätze

1. Der Hilfsbeitrag beträgt bis zu einem steuerbaren Einkommen von 40'000 Franken oder einem steuerbaren Vermögen von 200'000 Franken 10 Prozent des ermittelten Schadenbetrags.

2. Beträgt das steuerbare Einkommen mehr als 40'000 Franken oder das steuerbare Vermögen mehr als 200'000 Franken, so wird der Beitragssatz um ein Prozent gekürzt, und zwar je

a) volle 2'000 Franken Einkommen über 40'000 Franken

b) volle 20'000 Franken Vermögen über 200'000 Franken

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